Förderung

Bildungsschecks 2.0 - Fit für die Arbeitswelt der Zukunft mit Beruflicher Weiterbildung
Ab Februar 2026 gibt es den ESF-kofinanzierten Bildungsscheck 2.0. Weiterbildungsinteressierte erhalten eine Förderung von 50 % (maximal 500 Euro) der Weiterbildungsausgaben.
Ab Februar 2026 startet die neue Förderung für indivduelle Bildungsschecks.
Mit dieser Förderung unterstützt die Landesregierung Nordrhein-Westfalens die berufliche Weiterbildung von Personen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 50.000 Euro (bei zusammen veranlagten Ehepaaren maximal 100.000 Euro).
Der Bildungsscheck 2.0 kann pro Person einmal im Kalenderjahr beantragt werden.
Gefördert werden berufsbezogene Weiterbildungen von Einzelpersonen, die der beruflichen Kompetenzentwicklung dienen (ein Mal pro Kalenderjahr).
Der Antrag muss online auf der Seite vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales gestellt werden: https://www.mags.nrw/esf-online-antrag
Hier eröffnen sie einen Account und laden dann die Rechnung und die Teilnahmebescheinigung hoch und beantworten noch Fragen dazu.
Der Antrag wird dann an die zuständige Bezirksregierung weitergeleitet, das Geld wird ihne nach Überprüfung auf das von ihnen angegebene Konto überwiesen.
KOMPASS - Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige

Solo-Selbstständigkeit bedeutet für viele Menschen berufliche Autonomie, ein hohes Maß an Gestaltungsfreiheit und Flexibilität. Solo-Selbstständige meistern unternehmerische Herausforderungen und gestalten den digitalen und ökologischen Wandel in ihrem Tätigkeitsfeld mit. Das ESF Plus-Programm KOMPASS unterstützt sie dabei - durch die finanzielle Förderung von passgenauen Qualifizierungen und Weiterbildungen.
Was ist KOMPASS?
Das Programm KOMPASS (Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unterstützt Solo-Selbstständige dabei, sich krisenfest und zukunftssicher aufzustellen. Dies erfolgt durch eine breit angelegte, niedrigschwellige Finanzierung von individuell ausgewählten Weiterbildungen und Qualifizierungen. Solo-Selbstständige erhalten einen finanziellen Zuschuss von maximal 4.500 Euro zu einer für sie passenden Weiterbildung. Eine Förderung ist einmal innerhalb von zwölf Monaten möglich.
An wen richtet sich KOMPASS?
KOMPASS richtet sich an Solo-Selbstständige mit Wohnsitz und Tätigkeit in Deutschland, die seit mindestens zwei Jahren am Markt tätig sind, maximal ein Vollzeitäquivalent an Mitarbeitenden beschäftigen und ihre Selbstständigkeit im Haupterwerb betreiben.
Welche Qualifizierungen werden gefördert?
Gefördert werden Qualifizierungen mit einer Mindestdauer von 20 Stunden, die innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen sein müssen. Was gefördert wird, ist vom individuellen Bedarf der Solo-Selbstständigen abhängig. Dies können betriebswirtschaftliche Kenntnisse, digitale Fähigkeiten und methodisches Wissen oder berufsspezifische fachliche Kompetenzen sein. Den geeigneten Anbieter und die passende Qualifizierung wählen die Solo-Selbstständigen mit Unterstützung der KOMPASS-Anlaufstellen.
An wen kann ich mich bei Interesse an einer Förderung wenden?
Interessierte Solo-Selbstständige können sich an eine der bundesweit tätigen KOMPASS-Anlaufstellen wenden und sich in einem kostenlosen Erstberatungsgespräch zu für sie passenden Qualifizierungen beraten lassen. Weitere Informationen zum Programm und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden sich im Dokument „FAQ für Solo-Selbstständige“.
Wie ist der Ablauf des Programms bzw. der Förderung?
- Verpflichtendes, kostenloses Erstberatungsgespräch (persönlich oder virtuell) mit einer KOMPASS-Anlaufstelle
Die Solo-Selbstständigen führen ein Erstberatungsgespräch mit der Anlaufstelle (ggf. auch Folgegespräche). Die Anlaufstelle erstellt ein Beratungsprotokoll, prüft die Fördervoraussetzungen und empfiehlt passende Qualifizierungen. - Erhalt des Qualifizierungsschecks
Die Anlaufstelle prüft die Unterlagen und stellt den Qualifizierungsscheck aus. - Erfolgreiche Teilnahme an der vereinbarten Qualifizierung mit Zertifikat bzw. Teilnahmebestätigung
Die Solo-Selbstständigen führen die Qualifizierung innerhalb von sechs Monaten nach Ausstellung des Qualifizierungsschecks erfolgreich durch. - Antragsstellung und Abrechnung mit Unterstützung der KOMPASS-Anlaufstelle
Für die anteilige Rückerstattung (bis zu 4.500 Euro) stellen die Solo-Selbstständigen einen Antrag und reichen diesen bei der Bewilligungsbehörde (Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See) ein. Diese prüft den Antrag und erstattet die anteiligen Kosten an die Solo-Selbstständigen.
Bitte beachten Sie: Der Qualifizierungsscheck kann nur für Qualifizierungen genutzt werden, zu denen Sie sich noch nicht angemeldet haben und die noch nicht begonnen haben.
Ab Februar 2026 gibt es den ESF-

